Brütten und die Kyburg – während 800 Jahren eine enge Beziehung

Brütten wurde 151 Jahre vor der Kyburg erstmals auf einer Urkunde erwähnt, zumindest auf einer, welche bis heute erhalten ist. Die Kyburg feiert denn auch im Jahr 2027 ihre tausendjährige Ersterwähnung. Auch wenn Brütten zuerst im Besitz des Kloster St. Gallen und dann im Besitz des Klosters in Einsiedeln war, so war es vermutlich auch immer Untertanengebiet der Grafen auf der Kyburg und später der Stadt Zürich. Entsprechend eng war die Beziehung über viele Jahrhunderte.

Die Kyburg war rund zweihundert Jahre unter der Herrschaft der Grafen von Kyburg, dann rund zweihundert Jahre unter den Habsburgern und als diese sich dann stärker Richtung Osten orientierten, erwarben die Zürcher bzw. die Stadt Zürich 1424 die Grafschaft Kyburg. Damit waren die Brüttener nicht mehr länger Thurgauer, sondern wurden zu Zürchern. Vor der Reformation im Jahr 1525 gehörten Stadt und Landschaft Zürich aber noch zum Fürstbistum Konstanz, «nur» Zürcher waren die Brüttener also erst ab diesem Zeitpunkt. Und sowieso war man ja auch noch aufgrund des Besitzes durch das Kloster Einsiedeln auch ein bisschen Schwyzer und dann bis 1648 auch noch Teil des deutschen Reichs, «nur» Eidgenosse war man also erst ab diesem Moment.

Zürcher Landvögte herrschen über Brütten

Unter der Herrschaft der Zürcher Landvögte auf der Kyburg während fast 400 Jahren war das Leben in Brütten stark von der Stadtzürcher Obrigkeit geprägt. Seit dem Erwerb der Grafschaft Kyburg durch Zürich gehörte Brütten zum Untertanengebiet, das vom Schloss Kyburg aus verwaltet wurde. Der Landvogt war der wichtigste Vertreter dieser Herrschaft: Er sprach Recht, zog Steuern und Abgaben ein und sorgte dafür, dass die Gesetze der Stadt Zürich eingehalten wurden. Für die Bewohner bedeutete dies, dass sie beispielsweise für schwere Vergehen vor dem Landvogt erscheinen mussten, während sie zugleich regelmässig Abgaben und Zinsen entrichteten. Es sind denn auch Gerichtsakten, wo man Verweise auf Brüttener Bürger findet.

Bild: Museum Kyburg

Städter bestimmen über das Land

Ein Mitglied aus dem Zürcher Rat amtete für jeweils sechs Jahre als Landvogt auf dem Schloss. Das Amt war ein Sprungbrett für die Wahl zum Bürgermeister von Zürich. Die Vogteien waren rechtlich Bürgern der Stadt Zürich vorbehalten. Faktisch entstammten die Vögte mehrheitlich jenen Familien, die in den Räten regelmässig vertreten waren. Nicht immer war das Verhältnis mit den Untertanen in den Gemeinden einfach. Aus dem Jahr 1645 sind heimliche Versammlungen, Steuerverweigerungen und offene Proteste gegen die damals erhobene Kriegssteuern bekannt. Diese gingen soweit, dass der Bürgermeister von Zürich aufs Land reisen musste, um den Bauern klarzumachen, dass es auf dem Land in Zürich keine Demokratie gab und fleissig happige Bussen verteilte.

Ammänner und Untervögte setzen die Herrschaft lokal um

Im Alltag lebten die Menschen zwar in ihrer Dorfgemeinschaft und trafen gewisse Entscheidungen selbst, doch standen sie stets unter der Aufsicht der Obrigkeit. Lokale Beamte wie Ammänner oder Untervögte setzten die Anordnungen des Landvogts im Dorf um und vermittelten zwischen Bevölkerung und Herrschaft. So war das Leben eines Brütteners von einer Mischung aus Eigenständigkeit im Dorfleben und gleichzeitig klarer Unterordnung unter die Herrschaft des Landvogts auf der Kyburg geprägt – eine Ordnung, die bis zum Ende der Landvogteien im Jahr 1798 bestand. Dann beendete der Einmarsch der Franzosen die Herrschaft der Kyburg und auch der Stadt Zürich über Brütten. Mit der Reorganisation der kantonalen Verwaltung verlor die Kyburg 1831 vollständig ihre Funktion und wurde versteigert.

Umschlagbild: Kupferstich von 1654 von Matthäus Merian aus Topographia Helvetiae, Sammlung Kyburg